Unsere Dienstleistungen sind als Angebot zur Unterstützung im Alltag (AUA) nach §45a SGB XI anerkannt und die Kosten können von Ihrer Pflegekasse übernommen werden:
Jeder pflegebedürftigen Person, die zuhause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 1 hat, stehen monatlich 125 EUR durch die Pflegeversicherung zur Verfügung.
Bis zu 40 Prozent des Budgets für ambulante Pflegesachleistungen können für landesrechtlich anerkannte Alltagsunterstützungsangebote verwendet werden, falls sie nicht für Pflegedienste genutzt werden. So lässt sich ein Teil des Pflegebudgets monatlich in einen Kostenerstattungsanspruch für Alltagshilfen "umwandeln".
Verhinderungspflege Budget
1.612€ / pro Jahr
In Pflegegrad 2-5 abrufbar
Die Mittel für die Verhinderungspflege können flexibel eingesetzt werden. Dazu gehört auch die Nutzung für qualifizierte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese Angebote umfassen auch Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe.
Erstgespräch & Ansprüche & Kosten
Im Erstgespräch klären wir Ihre individuellen Leistungsansprüche
aus der Pflegeversicherung auf.
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